
Der Gelbringfalter ist in Österreich stark gefährdet und wird in Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- Richtlinie der Europäischen Union geführt. Aufgrund der Abhängigkeit von lichten Wäldern ist der Falter sehr auf naturnahe Wälder angewiesen, in denen durch Windwurf oder Absterben alter Bäume freie Stellen auftreten.